Chemikalienverordnung nach REACh

Im Juni 2007 trat die neue EU-Chemikalienverordnung Nr. 1907/2006 REACh in Kraft.

Da es sich bei Hauff Produkten gemäß RIP 3.8 um „Erzeugnisse ohne gewollte Freisetzung“ handelt, stehen wir damit nicht in der Registrierungspflicht – sondern lediglich in der Informationspflicht gemäß Artikel 33 der Verordnung.

Als nachgeschalteter Anwender haben wir sämtliche unserer Lieferanten hinsichtlich der Vorregistrierung bzw. Registrierung der verwendeten Stoffe kontaktiert, um die Verfügbarkeit
der verwendeten Rohstoffe und Produkte auch in Zukunft zu gewährleisten.

Sobald uns Änderungen bzgl. der Verfügbarkeit mitgeteilt werden, leiten wir diese selbstverständlich unverzüglich an unsere Kunden weiter.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Claudia Braith
REACh-Beauftragte
Tel.: +49 (0) 9077 9587–812
E-Mail: claudia.braith(at)hauff-technik.de

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