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Strahlenschutzgesetz und dann?

Mit Ausklang des Jahres 2018 ist das neue Strahlenschutzgesetz in Kraft getreten und hat so die Rahmenbedingungen für Radon und zugehörige Referenzwerte gesetzlich festgelegt. Mit welchen Konsequenzen müssen Bauunternehmen, Architekten und Bauherren jetzt rechnen? Das erfahren Sie in unserem letzten Teil der Radonreihe.

Dieses Jahr werden die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des radioaktiven Edelgases verschärft. Da Radon, nach Rauchen, einen Risikofaktor für Lungenkrebs darstellt, soll auf diesem Weg die Gesundheit geschützt werden. So liegt der Referenzwert für Radon in Innenräumen bei 300 Becquerel pro Kubikmeter. Bei Überschreitung müssen entsprechende Maßnahmen zur Senkung der Werte ergriffen werden. Für Privatpersonen sind diese bei Bestandsgebäuden freiwillig. Bei Neubauten ist allerdings der Bauherr für die Radondichtigkeit verantwortlich. Gut also, wenn Häuslebauer sich mit der Materie beschäftigen und über Radon Bescheid wissen.

Das neue Strahlenschutzgesetz betrifft auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir verbringen in der Regel einen Großteil unserer Zeit am Arbeitsplatz. Künftig sollen vor allem Arbeitsplätze in Keller und Erdgeschoss auf deren Radongehalt hin überprüft werden. Dies betrifft alle Arbeitsplätze in Kellern und Erdgeschossen, die sich in sogenannten Radonvorsorgegebieten befinden.

Dabei steht der Arbeitgeber in der Pflicht und muss bei Übersteigen der Referenzwerte ebenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten. Die Radonvorsorgegebiete werden bis Ende 2020 von den jeweiligen Landesbehörden ausgewiesen.

Ob die Vorgaben durch das Strahlenschutzgesetz tatsächlich eingehalten werden, wird behördlich voraussichtlich aus personellen Gründen nicht in jedem Fall nachgeprüft werden können. Dennoch geht die Radonfachperson Karin Leicht von sukzessiven Kontrollen aus, insbesondere an Arbeitsplätzen.

Ronnie´s Radon-Tipps:

  • An oberster Stelle steht: Ruhe bewahren
  • Über die Radonkarte Deutschland prüfen, ob Ihr Gebiet ein Risikogebiet darstellen könnte
  • Regelmäßig lüften
  • Sparen Sie nicht an der Abdichtung Ihrer Bodenplatte
  • Setzen Sie auf radondichte Hauseinführungen und Durchführungen
  • Beseitigen Sie undichte Stellen
  • Ggf. kann radonhaltige Bodenluft auch abgesaugt werden
  • Kellerräume als Wohnräume vermeiden
  • Wohnräume ggf. zum Keller hin abdichten
  • Radonfachpersonen wie z. B. Frau Leicht hinzuziehen

(Quellen: Interview mit Frau Karin Leicht am 04.12.2018 und Website des Bundesamts für Strahlenschutz)

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