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Neue Förderung für Ladeinfrastruktur

Profitieren Sie mit unseren Lösungen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im Wohnbau ist ein zentraler Baustein der Elektromobilität. Gerade in Mehrparteienhäusern scheitern entsprechende Projekte jedoch häufig nicht an der technischen Umsetzbarkeit, sondern an hohen Investitionskosten, komplexen Anforderungen und mangelnder Vorbereitung der Stellplätze.

Mit einer neuen Bundesförderung soll genau hier angesetzt werden. Das Förderprogramm unterstützt gezielt den Aufbau und die Vorbereitung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern und senkt damit die Hürden für Eigentümergemeinschaften, Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und kleinere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem:

  • die Errichtung von Ladepunkten beziehungsweise Wallboxen (11–22 kW),
  • der Netzanschluss und die technische Infrastruktur,
  • sowie die Vorverkabelung von Stellplätzen als vorbereitende Maßnahme.

Der Förderzeitraum startet am 15. April 2026 und endet am 10. November 2026. Je Stellplatz wird ein Zuschuss von bis zu 2.000 Euro gewährt, für die Vorverkabelung eines Stellplatzes bis zu 1.300 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens sechs Stellplätze mit Ladepunkten ausgestattet werden und zusätzlich 20 Prozent aller Stellplätze vorverkabelt sind.

Infrastruktur mit unseren Lösungen vorbereiten

Eine zentrale Rolle spielt dabei die frühzeitige und strukturierte Planung der Ladeinfrastruktur. Statt nur einzelne Ladepunkte zu realisieren, werden künftig zunehmend ganzheitliche Konzepte gefördert, die den späteren Ausbau bereits mitdenken.

Hier setzen auch Lösungen von Hauff‑Technik an:
Mit dem ETGAR‑System lassen sich Grundstücke vom Gebäude aus sicher und flexibel vorverkabeln – und bei der Erstellung von Stellplätzen mit Ladepunkten weiterverlegen. Das Universelle Ladesäulen Fundament ULF kann dabei als Endpunkt dienen, in dem die nötigen Kabel bis zur Errichtung des Ladepunktes sicher abgelegt werden können. Unser Fundamentlösung steht darüber hinaus für eine schnelle, herstellerunabhängige Installation von Ladesäulen – ohne spätere Tiefbauarbeiten und mit hoher Anpassungsfähigkeit.

Sowohl ETGAR als auch ULF gelten als bauliche Maßnahmen zur Ladeinfrastruktur und Vorverkabelung und fallen damit grundsätzlich in den förderfähigen Bereich.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sowie den Zugang zum Förderportal finden Sie unter:
 www.laden-im-mehrparteienhaus.de