Teuerungszuschlag ab dem 01.05.2026
Die internationalen Beschaffungsmärkte sind aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten seit einigen Wochen erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Neben den erheblichen Störungen in den Lieferketten beobachten wir einen schnellen und deutlichen Anstieg der Kosten für Energie, Rohstoffe und Transportleistungen.
Damit wir auch zukünftig unsere Lieferfähigkeit sicher stellen können, werden wir ab dem 01.05.2026 auf die in unseren Angeboten sowie Rechnungen ausgewiesenen Nettopreise einen Teuerungszuschlag von 5,3 Prozent erheben. Dieser Aufschlag wird temporär erhoben und transparent als separate Position ausgewiesen.
Die Erhebung des Teuerungszuschlags gilt für alle Aufträge ab dem genannten Datum. Bestehende Angebote sind innerhalb der angegebenen Angebotsgültigkeitsfrist nicht davon betroffen.
Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit bitten wir um Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere bekannten Ansprechpartner zur Verfügung.